Drastische Strafe für FC Köln beantragt
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Als Konsequenz aus dem Trommelstockwurf von Hamburg hat der Kontrollausschuss des Deutschen FuÃball-Bundes (DFB) beim DFB-Sportgericht eine drastische Strafe für den 1. FC Köln gefordert. Wegen mangelnden Schutzes des Gegners soll der FuÃball-Bundesligist 60 000 Euro Geldstrafe zahlen. Zudem soll den Kölnern für einen möglichen Wiederholungsfall eine Platzsperre oder eine Spielansetzung unter Ausschluss der Tffentlichkeit angedroht werden. Für den Hamburger SV wurde wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes eine Geldstrafe in Höhe von 15 000 Euro beantragt. "Wir halten das Strafmaà für extrem hoch und sind etwas überrascht. Ich gehe davon aus, dass wir die Strafe in der Höhe nicht akzeptieren werden", sagte FC-Geschäftsführer Claus Horstmann. Zugleich betonte er, dass die Geschehnisse in Hamburg nicht schönzureden seien. Es bleibe aber die Frage, "wie ein Verein für das massive Fehlverhalten eines Fans in Anspruch genommen werden" könne. Der HSV will gegen den Beschluss Einspruch einlegen, kündigte Vorstandsmitglied Katja Kraus an. "Das ist absurd. Wir sehen in der Sache kein Fehlverhalten." Im Bundesliga-Spiel HSV - 1. FC Köln am 3. Dezember war HSV-Akteur Alexander Laas von einem Trommelstock verletzt worden, der aus dem Kölner Fanblock auf das Spielfeld geworfen worden war. Laas hatte sich dabei eine Platzwunde an der Stirn zugezogen. Zudem waren in dieser Situation weitere Gegenstände aus dem Kölner Fanblock Richtung Spielfeld geworfen worden. Unter anderem war auch der Hamburger Piotr Trochowski von einem gefüllten Plastikbecher getroffen worden. Wegen der Vorfälle beim Spiel Borussia Mönchengladbach - 1. FC Nürnberg beantragte der Kontrollausschuss für die Hausherren wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes in Tateinheit mit mangelndem Schutz des Gegners eine Geldstrafe von 10 000 Euro. In der Bundesliga-Partie am 3. Dezember war der Nürnberger Stefan KieÃling während einer verletzungsbedingten Behandlung neben dem Gladbacher Tor aus dem Fanblock der Gastgeber mit Gegenständen beworfen worden.