Kartellamt will Vertrag Arena/Premiere überprüfen

Das Bundeskartellamt will die in der vergangenen Woche abgeschlossene Kooperationsvereinbarung zur Live-Übertragung der Fußball-Bundesliga zwischen den Pay-TV-Sendern Arena und Premiere überprüfen. `Wir haben die Unternehmen am Montag angeschrieben und gebeten, uns die Kooperationsverträge zu übermittelnï, sagte eine Kartellamtssprecherin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Mittwochausgabe). Die Behörde wolle feststellen, ob es sich bei der Zusammenarbeit um eine wettbewerbswidrige Vereinbarung handelt. Arena, das sich im Frühjahr die Übertragungsrechte am Oberhaus gesichert hatte, und Premiere haben einen sogenannten Distributions- und Vermarktungsvertrag für das Kabelnetz abgeschlossen. Denn Premiere erreicht durch eine bereits bestehende Kooperation mit Kabel Deutschland 9,6 Millionen Haushalte in 13 Bundesländern. Die Kooperation bedeutet, dass Arena über Premiere und weitere Anbieter (u.a. ish, iesy, Tele Columbus, Kabel BW) praktisch alle Kabelkunden in Deutschland erreicht. Dafür mietet Arena bei Premiere einen freien Kanal an, wie es beispielsweise auch der Kinderkanal oder Beate Uhse tun. Premiere dient als reine Abspielstation ohne redaktionelle oder produktionstechnische Verantwortung.