OVG Bremen untersagt bwin Werbung
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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat am Mittwoch dem Sportwettenanbieter bwin die Werbung als Sponsor des Fußball-Bundesligisten Werder Bremen untersagt. Das OVG wurde tätig, nachdem das Verwaltungsgericht der Hansestadt in einem Urteil Ende Juli dem Klub gestattet hatte, mit dem Unternehmensschriftzug zu werben. Das Stadtamt Bremen war daraufhin vor die nächste Instanz gezogen. `Wir bedauern dieses Urteil und hoffen nun auf das Hauptsache-Verfahren, von dem wir erwarten, das es im Rahmen der EU-Rechtssprechung zu einer anderen Entscheidung kommtï, sagte Werder-Vorstand und Marketing-Geschäftsführer Manfred Müller dem Sport-Informations-Dienst (sid): `Der europäische Aspekt wurde unserer Meinung nach im OVG-Urteil nicht gewürdigt. Bedauerlich ist zudem, dass es in den vergangenen Wochen unterschiedliche Entscheidungen in dieser Sache gegeben hat. In einigen Städten darf geworben werden, in anderen nicht.ï Der gleichen Auffassung ist auch bwin-Direktor Jörg Wacker: `Die Entscheidung des OVG ist ein weiterer Beitrag zu einem Flickenteppich rechtlicher Entscheidungen zum Thema Sportwetten, der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aussiehtï, hieß es in einer Erklärung. Als wegweisend betrachte man die ab November zu erwartende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in einem entsprechenden Verfahren, so Wacker weiter. Bwin behält sich zudem eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts vor. Die Partnerschaft mit Werder will das Unternehmen fortsetzen. Für die Heimspiele in Bremen werde man eine Lösung finden, bei zahlreichen Auswärtsspielen und internationalen Begegnungen könne der Verein ohnehin weiter mit dem Sponsor-Schriftzug auflaufen, hieß es in der Mitteilung weiter