Erstes Urteil nach Fußball-Krawallen in Leipzig

Im ersten Prozess nach den schweren Fußball-Krawallen in Leipzig ist der Angeklagte vom Amtsgericht zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er muss außerdem eine Geldstrafe von 2400 Euro bezahlen. Der 22-jährige hatte zu Prozessbeginn gestanden, drei Polizisten gezielt mit Steinen beworfen zu haben. Der nicht vorbestrafte Zeitsoldat gab an, er habe sich von der Atmosphäre mitreißen lassen. Er wurde wegen Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Bei den Ausschreitungen nach dem Landespokalspiel des 1. FC Lokomotive Leipzig gegen den FC Erzgebirge Aue II am 10. Februar war es zu Straßenschlachten zwischen der Polizei und gewalttätigen Randalierern gekommen. Es wurden 39 Polizeibeamte verletzt. 300 Polizisten standen 800 Randalierern gegenüber, von denen sich etwa 300 aktiv an den Ausschreitungen beteiligten. Die Polizei hatte bei drei Fahndungsaktionen Fotos von 22 Personen veröffentlicht. Außerdem gingen mehr als 100 Hinweise aus der Bevölkerung ein. Der am Mittwoch Verurteilte war noch am Abend des 10. Februar als mutmaßlicher Krawallmacher festgenommen worden. Die von dem 22-jährigen Leipziger vorgebrachte Begründung der Gruppendynamik wertete das Gericht nicht als Entschuldigung. Wer Steine werfe, wolle auch verletzen. Mildernd schlug für den Angeklagten zu Buche, dass er nicht vorbestraft ist und auch nicht der Hooligan-Szene zugeordnet wird. Verteidiger Frank Veith betonte, ""es war ein Ausnahmezustand für meinen Mandanten, er hatte einen einmaligen Aussetzer"". ""Das Signal mag fehlerhaft sein"", sagte der Verteidiger mit Blick auf das Urteil und weitere bevorstehende Prozesse. Inwiefern es disziplinarische Maßnahmen bei der Bundeswehr gegen den Mann gibt, war noch offen. Die Staatsanwaltschaft erklärte in einer Mitteilung, dass in den nachfolgenden Verfahren von Neuem geprüft wird, ob die schweren Tatfolgen und die hohe Gewaltbereitschaft der Täter Umstände darstellen, die grundsätzlich auch zu einer Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung führen können. Der erste Prozess war auf ein enormes Medieninteresse gestoßen. Etliche Pressevertreter mussten wegen Überfüllung des Gerichtssaals vor der verschlossenen Tür ausharren. Wie ein Gerichtssprecher sagte, war ein derartiger Ansturm nicht erwartet worden. Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft rund vier Monate nach den Ausschreitungen ihre Ermittlungen weitgehend abgeschlossen. Es wurden 28 Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Fußball-Rowdys aus Leipzig und Umgebung eingeleitet, wie die Staatsanwaltschaft Leipzig mitteilte. Gegen 13 Beschuldigte ist Anklage wegen Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung vor den Amtsgerichten Leipzig und Eilenburg erhoben worden. Ein weiterer Beschuldigter ist wegen Vortäuschens einer Straftat angeklagt. In neun Fällen wurden die Verfahren eingestellt, weil sich Straftaten nicht nachweisen ließen. Bisher konnten keine Tatverdächtigen ermittelt werden, die an den schweren Angriffen auf einen Zivilbeamten und einen Verkehrspolizisten beteiligt waren.