DFB-Sportgericht sperrt Wörns für vier Spiele

Borussia Dortmund muss in den beiden ausstehenden Partien der laufenden Saison sowie in den beiden ersten Runden der Spielzeit 2006/2007 auf Christian Wörns verzichten. Der Mannschaftskapitän von Borussia Dortmund ist am heutigen Donnerstag Nachmittag vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes wegen unsportlichen Verhaltens für vier Spiele gesperrt worden. BVB-Präsident Dr. Reinhard Rauball, der Wörns vor dem DFB-Sportgericht vertreten hatte, betonte: ""Wir werden am morgigen Freitag darüber entscheiden, ob wir gegen das zu harte Urteil in die Berufung gehen oder nicht."" Positiv bewertete der Sportjurist die Tatsache, dass der Mannschaftskapitän von Borussia Dortmund nicht wegen einer Tätlichkeit, sondern wegen unsportlichen Verhaltens verurteilt worden war. Die Sperre von vier Spielen setzt sich, so Rauball, wie folgt zusammen: Drei Spiele wegen besagten unsportlichen Verhaltens sowie ein weiteres Spiel, weil Wörns in der vergangenen Saison nach einer ""Notbremse"" im Spiel gegen den VfB Stuttgart am 13. März 2005 vom Platz gestellt worden war. Sportdirektor Michael Zorc betonte: ""Nach der öffentlichen Vorverurteilung musste man wohl auf ein solches Urteil gefasst sein. Ich bleibe dabei: Christian hat den Nürnberger Spieler geblockt. Das hätte nicht ein solch hartes Urteil nach sich ziehen dürfen."" ""Ich bin sehr enttäuscht und halte dieses Urteil für ungerecht und total überzogen"", erklärte Christian Wörns unmittelbar nach dem Verlassen der DFB-Zentrale: ""Ich habe den Nürnberger Stefan Kießling gefoult, ihm aber nicht hinterhältig den Ellenbogen in den Körper gerammt."" Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Horst Hilpert (Bexbach) hatte Anklage erhoben, da Wörns ""unter Verdacht"" stand, so die offizielle Formulierung, ""sich am Wochenende des 31. Bundesliga-Spieltages einer Tätlichkeit gegen den Gegner in der Form des krass sportwidrigen Verhaltens schuldig gemacht zu haben"". Der BVB-Kapitän habe sich ""kurz vor Ende des Spieles Borussia Dortmund gegen den 1. FC Nürnberg am 22. April 2006 Gegenspieler Stefan Kießling absichtlich in den Weg gestellt und dabei bewusst den linken Arm in Richtung des Gesichts seines Gegenspielers geführt"". Kießling selbst hatte nach dem Spiel vor laufenden Fernsehkameras von einem ""normalen Foulspiel"" gesprochen und festgestellt: ""Es war keine Tätlichkeit."" Erst auf Intervention des 1. FC Nürnberg war der Stürmer in seiner schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem DFB von dieser Darstellung abgerückt. Zum Vergleich: Der Münchner Ismael war wegen eines ""absichtlichen Schlages in die Magengegend"" des Bielefelders Radomir Dalovic für drei Bundesligaspiele gesperrt worden. Hier hatte das Opfer unmittelbar von einer ""Tätlichkeit"" Ismaels gesprochen.