DFB muss Meinungsfreiheit schützen

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Wegen ,erwiesener Unschuld hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg ihre Ermittlungen im ,Fall Hoffenheim"" eingestellt. Damit führen die vielen Anzeigen, die BVB-Fans im Anschluss an die Vorfälle vom 13. August   2011 unter anderem wegen Körperverletzung bei der Polizei Heidelberg gestellt hatten, nicht zu einer Anklageerhebung und damit auch nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung des Verantwortlichen. Doch nun wird es erst richtig spannend. Jetzt ist es an der Zeit, dass die gesamte Angelegenheit durch den DFB-Kontrollausschuss untersucht und bewertet wird....


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