BVB zieht vor Gericht

Der Streit mit dem BVB in Sachen Sportwetten-Werbung wird bald wohl die Gerichte beschäftigen. Rechtsdezernent Wilhelm Steitz machte in einem Gespräch mit BVB-Präsident Dr. Reinhard Rauball am Freitag noch einmal deutlich, dass ihm nach den Vorgaben des Landes kein Spielraum bei der Durchsetzung des Werbeverbots für den Sportwetten-Anbieter betandwin im Signal Iduna Park bleibt. Soll heißen: Die Werbebande im Stadion muss weg. Nach dem Verein wird in der kommenden Woche auch die Borussia Dortmund KGaA eine entsprechende Untersagungsverfügung bekommen, kündigte Steitz am Freitag an. Der BVB hätte dann die Möglichkeit, das Verwaltungsgericht anzurufen. In diesem Fall würde die Stadt bis zu einer gerichtlichen Klärung auf eine Vollstreckung der Verfügung mit Zwangsgeld verzichten. Dass Borussia Rechtsmittel einlegt, gilt als sicher. ""Wir werden Widerspruch einlegen und auch vor das Verwaltungsgericht gehen, um die sofortige Vollziehung der Unterlassungsverfügung zu verhindern"", kündigte Rauball auf RN-Anfrage an. Zuvor hatte schon Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke erklärt, dass der BVB seine Rechte ""mit aller Massivität"" durchsetzen wolle und sich auch Schadensersatz-Ansprüche vorbehalte. Die Rechtslage ist verwirrend. Während das für NRW maßgebliche Oberverwaltungsgericht Münster zuletzt das Verbot privater Sportwetten bestätigt hatte, gab das Verwaltungsgericht Bremen grünes Licht für die Sportwetten-Trikot-Werbung des Bundesligisten Werder Bremen. Was Steitz vor die Frage stellt: ""Was ist, wenn Werder Bremen mit dem Werbelogo auf der Brust zum Spiel in Dortmund antritt?"" Zu erwarten ist das laut Liga-Spielplan aber erst Mitte April 2007...