Noch kein grünes Licht für Telekom und Premiere
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Für die Übertragung der Fußball-Bundesliga über das High-Tech-Internet IP-TV durch die Deutsche Telekom und Premiere gibt es noch kein grünes Licht. Die Landesmedienanstalten haben sich am Dienstag entschlossen, den Kooperationsvertrag noch einmal zu prüfen. Der Pay-TV-Sender Premiere soll die redaktionelle Gestaltung der Bundesliga-Übertragung übernehmen, die Vermarktung und Verbreitung über IP-TV erfolge unter dem Dach von T-Online. Die medienrechtliche Verantwortung liege aber bei Premiere, das die Pay-TV-Rechte an der Bundesliga an den Mitbewerber Arena verloren hatte. Zu empfangen ist das neue Angebot über IPTV-Receiver, die eine Verbreitung von digitalen TV-Signalen in Echtzeit via Internet ermöglichen. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hatte die Partnerschaft nach langen Verhandlungen abgesegnet. Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) kam auf ihrer Sitzung in Rostock zu dem Ergebnis, dass die Erklärungen der beiden Partner nicht ausreichend und eine abschließende Bewertung erst nach Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag möglich seien. Eine endgültige Bewertung will die DLM am 13. Juli in München vornehmen. Die DLM betrachtet mit Sorge, dass große Infrastrukturbetreiber wie die Deutsche Telekom zunehmend kostspielige und massenattraktive Sportübertragungsrechte erwerben. Damit werde eine Entwicklung fortgesetzt, die mit dem Kauf der Bundesliga-Übertragungsrechte durch den Kabelnetzbetreiber Unity und dessen Tochter Arena ihren Anfang genommen habe. Aus Sicht der Direktorenkonferenz ist durch die zunehmende Bedeutung der Plattformbetreiber für die öffentliche Meinungsbildung eine grundlegende Veränderung der deutschen Fernsehlandschaft zu erwarten. Diese sei von der bestehenden Medienordnung noch nicht hinreichend erfasst und bedürfe aus Sicht der Direktorenkonferenz Veränderungen des medienrechtlichen Rahmens. Bereits im Frühjahr vor Bekanntwerden der Kooperation von Telekom und Premiere hatten die Kontrolleure gemahnt, dass auch für das TV-Angebot über Telefonnetze eine Lizenz erforderlich sei. Schließlich würden `Breitenwirkung, Suggestivkraft und Aktualität den Rundfunkbegriff ausmachenï. Kritisch sehen die Medienwächter auch, dass die Telekom zu 37 Prozent dem Bund gehört und so nicht das Gebot der Staatsferne im Rundfunk erfüllt.