DFB-Sportgericht sperrt Vucicevic

Im Doping-Fall Nemanja Vucicevic muss Aufstiegskandidat TSV 1860 München neben dem bis Saisonende gesperrten Spieler weiterhin den Verlust von drei Punkten befürchten. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Hans-Hermann Menzel (Langerwehe) verurteilte den 26 Jahre alten Serben nach einer mündlichen Verhandlung in Frankfurt/Main zu einer Sperre von sechs Monaten. Dem Mittelfeldspieler des Zweitliga-Spitzenreiters wurde die Einnahme eines Haarwuchsmittels zum Verhängnis. Die Sperre gilt rückwirkend vom 19. November bis zum 19. Mai 2006 und endet damit erst fünf Tage nach dem 34. und letzten Spieltag der 2. Bundesliga. Den Einspruch des SV Wacker Burghausen gegen die Wertung des am 4. November mit 0:2 gegen die "Löwen" verlorenen Zweitligaspiels, nachdem Vucicevic positiv auf Finasterid getestet worden war, vertagte das Sportgericht auf umbestimmte Zeit. Die optimistisch nach Frankfurt angereiste Vereinsführung der Sechziger verließ enttäuscht und verärgert die Frankfurter DFB-Zentrale. Während Vucicevic Tränen in den Augen hatte und keinen Kommentar zum Urteil abgeben wollte, kündigte Vereinschef Karl Auer an, dass man in die Berufung vor dem DFB-Bundesgericht gehen werde. Die Berufungsfrist beträgt eine Woche. "Das ist ein große Enttäuschung. Das Urteil ist mehr als hart. Für den Spieler ist das ein schwer wiegender Eingriff", sagte Auer. Der Anwalt des Spielers, Michael Lehner, setzt auf eine neue Verhandlung: "Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass es ein gerechtes Urteil geben wird." Menzel machte in seiner Urteilsbegründung deutlich, dass das DFB-Sportgericht nicht anders urteilen konnte, sondern sich an den Regularien des Weltverbandes (FIFA) orientieren musste: "Bei einem Nachweis, dass ein Mittel nicht zu einer Steigerung der Leistungsfähigkeit eingenommen wurde, sieht das deutsche Sportrecht auch eine geringere Strafe vor. Obwohl das in diesem Fall vorliegt, sieht sich das Sportgericht angehalten, die FIFA-Regel anzuwenden", erläuterte Menzel. Die FIFA-Regularien schreiben eine Mindestsperre von sechs Monaten vor, wenn - wie bei Vucevic - eine verbotene Substanz im Körper eines Athleten nachgewiesen wurde. Einem angebotenen Vergleich stimmten die "Löwen" nicht zu. Menzel hatte vor dem Urteil den Verhandlungsparteien eine gütliche Einigung vorgeschlagen. Demnach sollte neben der Sperre des Spielers das Spiel zwischen Burghausen und dem TSV 1860 wiederholt werden. Das war für die Sechziger jedoch nicht akzeptabel, da Vucicevic am 4. November erst 18 Minuten vor Spielende eingewechselt worden war. Zu diesem Zeitpunkt stand es bereits 2:0 für die Münchner. Der 26-jährige Vucicevic hatte ohne Absprache mit Vereinsarzt Willi Widenmayer das Haarwuchsmittel "Propecia" in Tablettenform eingenommen. Die darin enthaltene Substanz Finasterid steht seit Jahresbeginn auf der Dopingliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada), weil sie eine verschleiernde Wirkung, unter anderem auf anabole Steroide hat. Vucicevic erklärte, dass er eine 98 Tabletten beinhaltende Packung des Haarwuchsmittels am 7. Juni dieses Jahres erworben hatte. Sie kostete 328 Euro. Obwohl er das Mittel seitdem eingenommen hatte, fiel eine Doping-Kontrolle am 23. September negativ aus. Der Doping-Analytiker Joachim Große aus dem Kontrolllabor in Kreischa, der die positive Probe untersucht hatte, unterstützte vor dem DFB-Sportgericht indirekt die Argumentation der "Löwen", dass Vucicevic das Haarwuchsmittel nur aus Schönheitsgründen eingenommen habe. Finasterid sei kein leistungssteigerndes Mittel, sondern es diene nur zur Verschleierung. "Die Maskierung eines anderen Mittels ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen", sagte Große.