Kirch-Klage zum Teil erfolgreich?

Im jahrelangen Streit mit der Deutschen Bank steht der ehemalige Medienunternehmer Leo Kirch möglicherweise vor einem wichtigen Etappensieg. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einer Verhandlung am Dienstag angedeutet, dass die Klage wegen öffentlich geäußerter Zweifel des Ex-Vorstandssprechers Rolf Breuer an Kirchs Kreditwürdigkeit zumindest teilweise Erfolg haben könnte. Nach den Worten des Senatsvorsitzenden Gerd Nobbe ""spricht einiges dafür"", dass die Klage wegen etwaiger Schäden einer einzelnen Kirch- Gesellschaft begründet sein könnte. Der BGH wird sein Urteil voraussichtlich am 24. Januar verkünden. Für die Milliardenschäden aus dem Zusammenbruch des Medienimperiums will der BGH dagegen - dies legen Nobbes Zußerungen nahe - die Deutsche Bank offenbar nicht haften lassen. Auch eine persönliche Einstandspflicht Breuers ist nach den Worten des Vorsitzenden eher unwahrscheinlich. Sollte der BGH-Bankensenat bei dieser Einschätzung bleiben, wären die aus dem Kirch-Umfeld gestreuten Milliarden-Forderungen wohl nicht durchsetzbar. [B]SCHADENSERSATZPFLICHT[/B] Kirch, der wegen der Breuer-Zußerung weitere Prozesse angestrengt hat, klagt vorerst nur auf die grundsätzliche Feststellung einer Schadensersatzpflicht. Einen konkreten Betrag müsste er in einem weiteren Prozess durchsetzen und dafür nachweisen, dass die Zußerung tatsächlich finanzielle Schäden verursacht hat. Auslöser des Verfahrens war ein am 4. Februar 2002 ausgestrahltes Interview des Fernsehsenders Bloomberg TV. Darin hatte der damalige Deutsche-Bank-Chef über Kirchs Kreditwürdigkeit gesagt: ""Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen."" Zwei Monate später meldete die erste Kirch-Gesellschaft Insolvenz an. [B]TREUPFLICHTEN MTGLICHERWEISE VERLETZT[/B] Nach den Worten Nobbes könnte Breuer dadurch ""Treupflichten"" der Deutschen Bank gegenüber der Kirch-Gesellschaft Printbeteiligungs GmbH verletzt haben, die bei der Bank einen Kredit von 1,4 Milliarden Mark (rund 718 Mio Euro) aufgenommen hatte. Aus dem Darlehensvertrag folge, dass die Bank ihrem Kunden die Aufnahme weiterer Kredite nicht erschweren oder unmöglich machen dürfe. ""Es spricht viel für eine Loyalitätspflichtverletzung"", sagte Nobbe. Die GmbH hielt damals einen 40-prozentigen Anteil am Axel Springer Verlag, der im Herbst 2002 von der Deutschen Bank für knapp 670 Millionen Euro ersteigert wurde. Noch im Februar 2002 war von einem 1,1 Milliarden-Euro-Angebot für das Paket die Rede gewesen. Kirchs Anwalt Eilert Osterloh erneuerte die Vorwürfe gegen die Deutsche Bank und Breuer. Der damalige Vorstandssprecher habe mit öffentlich geäußerten Zweifeln an Kirchs Kreditwürdigkeit die Aufnahme weiterer Kredite zur Rettung des angeschlagenen Konzerns unmöglich gemacht. Der Prozessvertreter der Deutschen Bank, Reiner Hall, hielt dem entgegen, zahlreiche Medien hätten bereits vor Breuer auf die angeschlagene Finanzsituation der Kirch-Gruppe hingewiesen. Ende 2003 hatte das Oberlandesgericht München eine Haftung der Deutschen Bank festgestellt, nicht aber von Breuer persönlich.